
Die Waffen nieder!


Der 6. und 9. August stehen für die Jahrestage der Atombombardements auf Hiroshima und Nagasaki durch die USA. Zwei nukleare Bomben, die von der militärischen Weltsupermacht vorsätzlich auf die beiden Städte in Japan abgeworfen wurden, töteten 200.000 Zivilisten bis zum Ende des Jahres 1945 und viele mehr in den folgenden Jahren durch Krebs, Mutationen und Geburtsfehler, lösten ein Wettrüsten ungeheuren Ausmaßes aus und unterstützten eine hyper-militaristische Weltordnung, mit der wir heute gemeinschaftlich geplagt sind.
Seit Januar 2021 ist der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. 65 Staaten haben ihn bisher ratifiziert, darunter allerdings keine Atommacht und kein NATO-Mitglied. Er sieht ein kategorisches Verbot von Atomwaffen vor – anders als der 1970 in Kraft getretene Nichtverbreitungsvertrag, der Ausnahmen für die fünf Atommächte China, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA beinhaltet. Diese versprachen im Vertrag zwar, auf eine atomwaffenfreie Welt hinzuarbeiten. Fortschritte gab es dabei zuletzt aber nicht, deshalb ist die Menschheit weiterhin in größter Gefahr. Der Ukraine-Krieg erhöht das Risiko einer nuklearen Eskalation massiv – und das in einer Zeit, in der internationale Verträge zur nuklearen Rüstungskontrolle auslaufen.
am Samstag, 6. August 2022 von 20.00 bis 21.30 Uhr am Max-Joseph-Platz (vor der Oper) in München.
Das Programm:
20.00 Uhr Kundgebung
mit Julian Mühlfellner – DFG-VK,
Dr. Ingrid Pfanzelt – IPPNW
sowie Lesungen und Musik
21.15 Uhr Abschluss
mit einem Kerzenkreis zum Gedenken an die Opfer.
Das Münchner Friedensbündnis* ist Teil der weltweiten Bewegung gegen Atomwaffen und unterstützt die Initiative von Pacemakers, der DFG-VK, ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen), IPPNW Deutschland (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges), Ohne Rüstung Leben, und der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“
*Trägerkreis: Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegnerlnnen – Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. – Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) e.V., Gruppe München – Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit – Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe München – Münchner Bürgerinitiative für Frieden und Abrüstung – Münchner Freidenker e.V. – Munich American Peace Committee – Netzwerk Friedenssteuer Gruppe München – Pax Christi, München – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten – Welt ohne Kriege e.V.
V.i.S.d.P.: B. Obermayer, c/o Friedensbüro, Frauenlobstraße 24 Rgb., 80337 München, Eigendruck im Selbstverlag, Gestaltung: Wob
Die sich als Querdenker bezeichnenden Verschwörungsideologen, die sich auf ihren Veranstaltungen mit Rechtsextremisten, Antisemiten und Nazis gemein machen, rufen für kommenden Samstag zu einer Großdemonstration in München auf. Das können wir nicht unwidersprochen hinnehmen.
Die Querdenken-Proteste sind brandgefährlich und das nicht erst seit dem inszenierten Versuch von Rechtsextremisten und Nazis, das Reichstagsgebäude, unseren Bundestag zu besetzen.
Die organisierte Neonazi-Szene ist nicht nur ein kleiner Teil der Demos, der zufällig mitläuft. Faschisten und Nationalisten haben die Demos nicht „nur“ unterwandert, sie bestimmen die Inhalte und Ziele der Veranstaltungen. Der Initiator der Querdenken Proteste – Michael Ballweg – will das Grundgesetz außer Kraft setzen und hat sich zur QAnon-Bewegung bekannt, einer so bizarr wie gefährlichen Verschwörungsideologie, die von Rechtsradikalen und Reichsbürgern bestimmt ist.
Immer mehr Menschen steigern sich durch diesen gefährlichen Einfluss in einen bizarren Verschwörungswahn, Rassismus und Antisemitismus hinein. Auch die Attentäter von Hanau und Halle waren Anhänger dieser Ideologien! Die aktuell immer mehr Zulauf gewinnenden durch Faschisten, Nationalisten und Nazis beeinflussten Verschwörungsideologien sind eine tödliche Gefahr.
Statt sich mit Wirtschafts- und Klimakrise, der katastrophalen Situation in Refugee-Unterkünften und von Leiharbeiter*innen in Fleischfabriken oder Erntehelfer*innen zu beschäftigen, fantasieren die „Querdenker“ von einer Corona-Diktatur und rufen inmitten einer Pandemie zu Großdemonstrationen auf. Auch wenn sie „nur“ verwirrt scheinen, auch wenn sie sich mit Begriffen wie Frieden und Freiheit schmücken wollen – die Corona-Rebellen und Querdenker bleiben was sie schon immer waren: eine gefährliche verschwörungsideologische rechte Gruppierung.
Wir dürfen den Rechten gerade jetzt, wo viele Krisen sich verschärfen und es tatsächlich bestehende faschistische Netzwerke in den Sicherheitsapparaten gibt, nicht die Straße und die Bildsprache überlassen.
Wir brauchen solidarischen Protest, der die Pandemie und den Gesundheitsschutz ernst nimmt, und die sich zuspitzenden gesellschaftlichen Verwerfungen kritisiert.
Und wir brauchen mehr Menschen, die den Lügner*innen widersprechen, öffentlich und im eigenen Umfeld, auf den Gegenprotesten und zu jeder Zeit an jedem Ort.
Geht deshalb mit uns am 12.09. auf die Straße.
Zahlreiche Organisationen und Gruppen rufen inzwischen zum Protest rufen auf, darunter:
Alarmphone München, Antifa nt, Arbeitskreis kritische soziale Arbeit, München, Aufstehen gegen Rassismus München, #ausgehetzt – das Bündnis, Bayerischer Flüchtlingsrat, Before e.V., Bellevue di Monaco, Bündnis gegen Naziterror und Rassismus, Die Urbane – eine Hip Hop Partei, Die Vielen Bayern, DGB Jugend, Emanzipatorische Linke, Ende Gelände München, Die Grünen München, Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten, Klimacamp München, Lichterkette e.V., Linksjugend Solid, München ist Bunt, Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus, Münchner Flüchtlingsrat, Ökumenisches Büro, Parents for Future München, Polizeiklasse München, Save Me München, Seebrücke München, Solidarity City Bündnis München, Sozialistische Jugend – die Falken, ver.di Bezirksvorstand München
KUNDGEBUNG am Dienstag, 1. September 2020, in München um 17 Uhr am Stachus
Demonstration zum Gewerkschaftshaus
18 Uhr DGB-Kundgebung
mit Laura Meschede (Rede) Beatprotest, Tamara Banez (Songwriterin)
anschließend Demonstration zum Gewerkschaftshaus
18 Uhr DGB-Kundgebung mit Simone Burger (DGB Vorsitzende München)
und Ingrid Greif (Betriebsrätin München Klinik)
Mit dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 begann der Eroberungs- und Vernichtungskrieg Hitlerdeutschlands, mit über 55 Millionen Toten und dem Völkermord an Juden, Sinti und Roma.
Die Lehre aus diesen Verbrechen heißt: Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg!
Am Antikriegstag, 81 Jahre nach Beginn des von Hitlerdeutschland entfesselten Zweiten Weltkriegs, erinnern wir daran, wohin das Wiedererstarken von Nationalismus,Militarismus, und Großmachtansprüchen führen.
Heute erleben wir einen neuen dramatischen Rüstungswettlauf, an dem sich Deutschland beteiligt. Wenn die Bundesregierung – entsprechend ihrer NATO-Zusage – die Militärausgaben erhöht, dann wird der Rüstungsetat in fünf Jahren von heute 45 Mrd. auf jährlich rund
80 Milliarden Euro steigen.
Dieser Wahnsinn muss beendet werden.
Abrüsten statt Aufrüsten ist heute das Gebot der Stunde.
Statt Milliarden für Rüstung und Kriegsvorbereitung zu verschleudern, müssen unsere Steuergelder in das Sozialsystem, in das Bildungswesen, in die Altenpflege, den sozialen Wohnungsbau und den Schutz der Umwelt investiert werden.
Wir fordern die Beendigung der atomaren Teilhabe Deutschlands – die in Büchel stationierten US-Atomwaffen müssen abgezogen werden.
Die Bundesregierung muss den UN-Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen.
Sie darf den USA keine Genehmigung zur Stationierung neuer Mittelstreckenwaffen in Deutschland erteilen.
Wir fordern die Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr und ein Verbot aller Waffenexporte.
Wir wenden uns gegen Rassismus und Nationalismus, die der Vorbereitung weiterer Kriege dienen.
Seit mehr als 50 Jahren kämpft die Friedensbewegung auf der ganzen Welt gegen das atomare Wettrüsten und für die Abschaffung aller Atomwaffen.
Ich bin politisch aktiv geworden, als Ende der 1950er Jahre die Bewegung Kampf dem Atomtod entstand.
Am 12. April 1957 alarmierten 18 führende Atomwissenschaftler mit ihrem berühmten „Göttinger Manifest“ die Öffentlichkeit über die Gefahren eines Atomkrieges und warnten vor den Plänen der Adenauer-Regierung, die Bundeswehr mit Atomwaffen aufzurüsten.
Bereits 1955 hatten die USA – unter strengster Geheimhaltung – damit begonnen, atomare Kurzstrecken-Raketen in der Bundesrepublik zu stationieren. Adenauer erklärte dazu 1957, diese Atomwaffen seien „nichts weiter als die Weiterentwicklung der Artillerie“.
1958 stimmte die CDU-CSU Mehrheit des Bundestages für die atomare Bewaffnung der Bundeswehr. Darauf hin entstand Proteststurm und die Kampagne „Kampf dem Atomtod“. Zwei Jahre später begannen die „Ostermärsche der Atomwaffengegner“.
1960 forderte der Führungsstab der Bundeswehr die Verfügungsgewalt über die in Deutschland stationierten Atomwaffen und 1962 eigene deutsche Atomwaffen. Und zwei Jahre später forderte der damalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Trettner die Errichtung eines Atomminengürtels entlang der innerdeutschen Grenze.
Diese abenteuerlichen Pläne zur Bewaffnung der Bundeswehr mit Atomwaffen konnten schließlich verhindert werden.
Die damals in Westdeutschland stationierten rund 6 000 atomaren Kurzstrecken-Raketen
wurden erst nach dem Ende des Kalten Krieges abgezogen.Übrig geblieben sind bis heute die auf dem Bundeswehr-Luftwaffenstützpunkt in Büchel stationierten US-Atombomben.
Es ist ein seit 50 Jahren andauernder Skandal
Obwohl sich alle Kernwaffenmächte im Atomwaffensperrvertrag 1970 feierlich zur nuklearen Abrüstung verpflichtet haben, gibt es seit dieser Zeit keinerlei substanzielle Abrüstungs-Fortschritte. Die USA und Russland verfügen – trotz einiger Reduzierungen – heute immer noch über mehr als 90 Prozent der weltweit vorhandenen rund 14 000 Atomprengköpfe.
Ohne drastische Reduzierung ihrer Atomarsenale werden alle anderen Atomwaffen-Staaten nicht zur Abrüstung ihrer eigenen Atomwaffen bereit sein. Die beiden atomaren Supermächte USA und Russland müssten mindestens auf das Niveau von China abrüsten, das mit 320 Atombomben nur über 5 % der jeweils rund 6.000 Nuklearsprengköpfe der USA oder Russlands verfügt.
Derzeitiges Haupthindernis für weitere Abrüstungsmaßnahmen zwischen den USA und Russland ist die in Polen und Rumänien stationierte US-Raketenabwehr.
Ihr Zweck der ist nicht die Abwehr eines Angriffs, sondern der Versuch, das atomare Gleichgewicht außer Kraft zu setzen und den USA die Möglichkeit zu einem atomaren Erstschlag zu verschaffen.
Alle Atommächte rüsten derzeit ihre Nuklearstreitkräfte auf, aber es ist vor allem der Anspruch der USA auf weltweite militärische Überlegenheit, der das Wettrüsten anheizt, und weitere Abrüstungsmaßnahmen verhindert
Bereits unter Präsident Obama hat die US-Regierung beschlossen, ihr Atomwaffenarsenal innerhalb von 30 Jahren für 3.000 Mrd. Dollar aufzurüsten, das sind 100 Mrd. Dollar im Jahr.
Zu diesem Aufrüstungsprogramm gehört auch die Perfektionierung der in Europa stationierten US-Atombomben. Und: Nach der Kündigung des INF-Vertrags durch US-Präsident Trump im vergangenen Jahr, droht die Stationierung neuer Mittelstreckenraketen in Europa. Aufgrund ihrer kurzen Vorwarnzeit eignen sich diese Waffen vor allem als Erstschlagswaffen.
Doch auch der Widerstand gegen die atomare Hochrüstung wächst.
Im Juli 2017 haben 122 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einen Vertrag für das Verbot aller Atomwaffen beschlossen. Das Abkommen verbietet neben der Herstellung, dem Besitz und dem Einsatz von Atomwaffen auch die Drohung mit einem Nuklearschlag sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten.
Dieser Vertrag ist ein historischer Durchbruch und ein Erfolg der weltweiten Friedensbewegung. Der Druck auf die Atommächte, mit der Abrüstung aller Atomwaffen Ernst zu machen könnte sich dadurch massiv erhöhen. Dazu müssen wir mit all unseren Kräften beitragen.
Ein geradezu unglaublicher Skandal war es, dass die Bundesregierung, die mit wohlfeilen Lippenbekenntnissen beteuert, eine Welt ohne Atomwaffen anzustreben, in der UNO – gemeinsam mit den anderen NATO-Staaten – gegen die Aufnahme der Atomwaffenverbots-Verhandlungen gestimmt hat und die Verhandlungen boykottiert hat. Diese Heuchelei der Bundesregierung ist kaum noch zu überbieten. Das dürfen wir uns nicht bieten lassen.
Unser Druck muss noch viel größer werden. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie sich nicht am weltweiten atomaren Wettrüsten beteiligt. Deutschland muss die nukleare Teilhabe und die Komplizenschaft mit den Atomkriegsstrategen der USA beenden.
Entgegen dem Mehrheitswillen der Bevölkerung – nach einer ganz aktuellen Umfrage
83 Prozent – und trotz eines parteiübergreifenden Beschlusses des Bundestages im Jahr 2010 hält die Bundesregierung weiterhin an der Stationierung der US-Atombomben in Deutschland fest und lässt Piloten der Bundeswehr regelmäßig den Atomwaffeneinsatz für den Ernstfall trainieren. Und – mit ihrer Zustimmung sollen jetzt die in Büchel, in den Niederlanden, in Belgien, Italien und der Türkei stationierten 150 Atombomben durch eine völlig neue Version, die B61-12 ersetzt werden.
Die B61-12 ist eine Allzweckbombe, eine zielgenaue, elektronisch gesteuerte und gelenkte Atomwaffe mit vergrößerter Reichweite und der Fähigkeit, tief verbunkerte Ziele zu zerstören.
Durch die variable Sprengkraft, in der Größenordnung von sog. Mini-Nukes bis zur Sprengkraft der Hiroshimabombe, und die extreme Treffgenauigkeit ergeben sich für die Kriegsplaner neue Einsatzmöglichkeiten für zukünftige Kriege.
Die neuen US-Atomwaffen senken die Hemmschwelle für einen Atomwaffeneinsatz. ‚
Mit diesen neuen Waffen – darauf spekulieren die Atomkriegsstrategen – ließe sich der Einsatz von Atomwaffen auf Europa begrenzen, ohne dadurch einen globalen Nuklearkrieg mit Russland zu riskieren.
Ausschließlich für den Einsatz der in Büchel stationierten Atombomben will Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer 45 Exemplare des US-Kampfbombers F-18 anschaffen. Die „Nukleare Teilhabe“ soll so für die kommenden Jahrzehnte festgeschrieben werden.
Damit darf die Bundesregierung nicht durchkommen. „Atomwaffen raus aus Deutschland“, das bleibt unsere zentrale Forderung.
Seit einigen Jahren schon erzählt uns die Bundesregierung das Märchen, dass für den Abzug der Atomwaffen die USA und NATO zuständig seien. Eine billige Ausrede ist das, mit der sich die Bundesregierung aus der eigenen Verantwortung stiehlt.
Die Wahrheit ist: Ob Massenvernichtungswaffen in Deutschland stationiert werden, ob sich die Bundeswehr im Ernstfall an Atombombenangriffen beteiligt und dafür Trainingsflüge absolviert, das hat weder die US-Regierung noch die NATO zu entscheiden.
Unsere Forderung heißt deshalb: Die Bundesregierung muss unverzüglich selbst handeln. Sie muss die „nukleare Teilhabe“ Deutschlands sofort beenden. Dafür braucht sie weder die Genehmigung der USA, noch die Zustimmung der anderen NATO-Verbündeten.
Wir verlangen Taten, statt leerer Worte. Die Bundesregierung muss die Bereitstellung der Tornado-Flugzeuge für den Einsatz der US-Atomwaffen beenden. Sie muss die Ausbildung und die Übungsflüge der Bundeswehr für den Abwurf der Atomwaffen einstellen und sie muss das Stationierungsabkommen für die Lagerung der US- Atomwaffen in Deutschland aufkündigen.
Lasst uns gemeinsam weiterhin aktiv für die Abschaffung aller Atomwaffen eintreten,
für die sofortige Beendigung der nuklearen Teilhabe Deutschlands und für die Forderung: Deutschland muss dem UN-Atomwaffen-Verbots Vertrag unterzeichnen.
Am 9. August 1945, dem Tag des Atombombenabwurfs auf Nagasaki, beschrieb der amerikanische Kirchenvertreter Samuel McCrea Cavert dem US-Präsidenten Harry S. Truman in deutlichen Worten die Gefahr, die von Kernwaffen ausgeht: Sie wirkten unterschiedslos zerstörerisch. Ihr Einsatz sei ein sehr gefährlicher Präzedenzfall für die Zukunft der Menschheit. Und auch der Physiker Julius Robert Oppenheimer, der als Vater der Atombombe gilt, hatte bereits nach dem ersten Atombombentest mit Entsetzen festgestellt: „Ich bin der Tod geworden, Zerstörer von Welten.“
Truman hingegen sah nach fast sechs Jahren Krieg in der Bombe ein Mittel zum raschen Ende des schlimmsten Krieges in der Geschichte. So kam es zu den beiden ersten und bislang einzigen Einsätzen von Atomwaffen in einem Krieg. Hunderttausende Menschen starben sofort oder an den Folgeschäden der atomaren Verstrahlung.
Sowohl die unmittelbare Wirkung der Bombe als auch die schleichende und über Jahrzehnte anhaltenede Vernichtung von Menschenleben durch radioaktive Strahlen haben ein Ausmass erreicht, dass man sich eigentlich überhaupt nicht vorstellen kann.
Tragischerweise ist vor zwei Tagen in Beirut eine Katastrophe passiert, die uns ein wenig daran erinnert, wie umfassend, wie entsetzlich, wie brutal und wie großflächig Monsterdetonationen wirken: Tausende Menschen wurden verletzt, Hunderttausende verloren ihre Wohnungen, oft auch ihr Hab und Gut, in einem Umkreis von 5 km. Die Zerstörungskraft von Atomwaffen liegt nochmal ein Vielfaches über dem, was wir im Libanon gerade erlebt haben. Unser Mitgefühl gilt ALLEN Opfern, damals wie heute – jede und jeder einzelne Tote mahnt uns, dass wir uns mit aller Kraft gegen Krieg und Zerstörung einsetzen müssen. Insbesondere atomare Waffen sind UMGEHEND zu vernichten, ihr Einsatz ist kategorisch abzulehnen und auszuschliessen.
Seit einem Dreivierteljahrhundert lebt die Menschheit nun schon mit Kernwaffen. Angesichts von weltweit immer noch knapp 14.000 Atomwaffen, zunehmender Verstöße gegen den Atomwaffensperrvertrag sowie der Gefahr des Schmuggels radioaktiver Spaltmaterialien und atomarer Terroranschläge sollen und müssen auch die Kommunen gemeinsam mit den lokalen Friedensbewegungen ein klares Abrüstungssignal senden. Ich halte daher ein entschiedenes Auftreten der Städte und Gemeinden in ihrem Bestreben für ein friedliches Zusammenleben ohne die Bedrohung (nicht nur) nuklearer Waffen für dringend angezeigt und erforderlich.
Wir haben in Bayern aktuell 64 Städte und Gemeinden, die Mitglied von Mayors for Peace sind. Mayors for Peace werfen die Frage auf, wie man Konflikte miteinander austrägt, eben ohne sich zu bombardieren, sondern in einem guten Miteinander in Frieden, wie wir miteinander umgehen wollen.
Und wenn man darüber nachdenkt, warum denn gerade die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sich gegen Atomwaffen aussprechen, obwohl die Kommunen relativ selten Kriege führen, dann liegt es einfach auch daran, dass wir am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern dran sind. Die Kommunen sind dafür zuständig, dass die Menschen ein gutes Umfeld haben, ein gutes Auskommen, dass sie gesund sind, dass sie in Frieden leben können. Und das genau steckt auch in der Bewegung Mayors for Peace. Sie fordert: Geld für Klimaschutz und Armutsbekämpfung, statt für Atombomber, Kriegsschiffe und Killerdrohnen.
Wir alle haben hier eine Verantwortung, Politikerinnen und Politiker genauso wie jede und jeder einzelne von Ihnen. Schon 2010 gab es einen Bundestagsbeschluss, Atomwaffen in Deutschland abzuschaffen, und dennoch wurde er nicht umgesetzt. Hier braucht es auch ein Wiedererstarken der Friedensbewegung, der vom Frieden Bewegten, derjenigen die sich für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen auf dem Globus einsetzen. Gerade in Zeiten von Corona ist es umso wichtiger, dass wir die Prinzipien von Solidarität und Gemeinsinn wieder stärken, dass wir helfen und unterstützen, statt zu attackieren oder gar zu zerstören.
Leider haben bisher noch nicht alle Staaten und insbesondere keine Atommacht, ja noch nicht einmal Japan, den UN-Vertrag über das Verbot von Kernwaffen unterzeichnet, geschweige denn ratifiziert. Er ist noch nicht in Kraft getreten. Das ist die Entscheidung von Regierungen und nicht die von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Aber gerade Bürgermeister*innen wissen um die Verletzlichkeit ihrer Städte und der Menschen darin. Deshalb schließe ich mich ausdrücklich den Worten des damaligen UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon anlässlich des 70. Jahrestages der Atombombenabwürfe an: „No more Hiroshimas! No more Nagasakis!“
Hiroshima und Nagasaki mahnen: Beitritt zum UN-Atomwaffenverbots-Vertrag jetzt!
Vor 75 Jahren, am 6. und 9. August 1945 wurden die Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki abgeworfen. 65.000 Menschen verdampften und verbrannten auf der Stelle, bis zum Ende des Jahres starben mehr als 200.000. Diese Opfer mahnen uns, die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen zu erkennen und für eine Welt ohne Atomwaffen einzustehen!
Heute bedrohen uns weltweit noch immer mehr als 13.000 Nuklearwaffen! Die Atommächte planen, Milliardensummen in die Aufrüstung ihrer Arsenale zu investieren – alleine 2019 gaben sie 73 Milliarden US-Dollar für Atomwaffen aus. Auch die in Deutschland stationierten US-Atombomben sollen durch neue, zielgenaue, flexibel einsetzbare Atomwaffen ersetzt und neue Trägerflugzeuge für den Einsatz dieser Atombomben angeschafft werden. Damit würde die nukleare Teilhabe für die kommenden Jahrzehnte festgeschrieben.
Europa darf nicht zum atomaren Schlachtfeld werden
Nach der Kündigung des INF-Vertrages durch die US-Regierung, der die Entwicklung und Stationierung atomarer Mittelstreckenwaffen verboten hatte, und nachdem Moskau ebenfalls aus seinen Vertrags-verpflichtungen ausgestiegen ist, droht jetzt die Neustationierung dieser für einen nuklearen Erstschlag einsetzbaren Waffen.
Der Gefahr eines drohenden Atomkriegs in Europa muss jetzt entschiedener Widerstand entgegen gesetzt werden. Deutschland darf sich nicht am atomaren Rüstungswettlauf beteiligen.
Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf:
die nukleare Teilhabe Deutschlands zu beenden;
den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen zu unterzeichnen und den Abzug der in Büchel stationierten US-Atomwaffen durchzusetzen;
keine neuen Kampfflugzeuge für einen Atomwaffeneinsatz zu beschaffen;
keine Genehmigung zur Stationierung neuer Mittelstreckenwaffen zu erteilen;
Atomwaffen aufgrund der katastrophalen humanitären Folgen ihres Einsatzes zu ächten.
Mit unserer Kundgebung am 6. August beteiligen wir uns an den weltweiten Protesten gegen atomare Aufrüstung.
Wir rufen auf zur Mahnwache und Kundgebung am Donnerstag, 6. August 2020 von 18.00 bis 21.00 Uhr auf dem Marienplatz in München
PROGRAMMABLAUF
18.00 – 19.00 Uhr Informationen und Gespräche
19.00 – 21.00 Uhr Wortbeiträge, Lesungen und Musik von „Lebenslaute“
21.00 Uhr: Abschluss mit einem Kerzenkreis zum Gedenken an die Opfer
Gedenken Sie mit uns der Atombombenopfer! Verhindern wir gemeinsam die neue atomare Aufrüstung!
Münchner Friedensbündnis – Trägerkreis: Deutsche Friedensgesellschaft / Vereinigte Kriegsdienstgegnerlnnen – Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. – Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) e.V., Gruppe München – Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit – Münchner Bürgerinitiative für Frieden und Abrüstung – Munich American Peace Committee – Netzwerk Friedenssteuer Gruppe München – Pax Christi, München – Mütter gegen Atomkraft München e.V. – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten – Welt ohne Kriege e.V
Nein zum Bundeswehr-Gelöbnis im Hofgarten
„Jubel über militärische Schauspiele ist eine Reklame für den nächsten Krieg“ (Kurt Tucholsky, 1927)
Am 18. November 2019 soll ein öffentliches Bundeswehr-Gelöbnis im Hofgarten durchgeführt werden. Dort befindet sich das im Dezember 1924 eingeweihte Kriegerdenkmal, das bis heute auch als Aufmarschort für nationalistische, faschistischeund revanchistische Organsiationen dient.
Seit mehreren Jahren findet eine zunehmende Militarisierung des öffentlichen Raumes statt. Sie korrespondiert mit den permanenten Erhöhungen der Ausgaben für Militär und Rüstung und mit den Auslandsaktivitäten der Bundeswehr. Diese verstoßen jedoch teilweise nicht nur gegen das Völkerrecht, sondern auch gegen das Grundgesetz (Artikel 87a). Dabei ist seit langem erwiesen, dass Militäreinsätze keine Konflikte lösen, sondern sie verstetigen. Dennoch fordert die neue Verteidigungsministerin AKK die weitere Erhöhung der Militärausgaben, „eine einsatzbereite Bundeswehr“, „handfeste militärische Fähigkeiten“ und die „Sichtbarkeit der Bundeswehr“ durch „Zapfenstreiche und Gelöbnisse in der Öffentlichkeit“.
Die Erhöhung der Rüstungsausgaben und die weltweiten Einsätze der Bundeswehr (Afghanistan, Mali u.a.) werden jedoch von der Mehrheit der deutschen Bevölkerung abgelehnt. Um die öffentliche Meinung zu drehen, werden also wieder einmal Ehrenkreuze verliehen, Heldengedenkfeiern und öffentliche Bundeswehr-Propagandashows veranstaltet. Dabei würde die Zerschlagung der rechten Netzwerke innerhalb der Armee mit Sicherheit eher dafür sorgen, dass die Soldaten auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, als wenn man sie öffentlich eine Gelöbnisformel aufsagen lässt.
Wir rufen auf zum Protest gegen das Bundeswehr-Gelöbnis im Hofgarten. Wir lehnen alle Propaganda-Auftritte der Bundeswehr, die staatlich organisierte Verherrlichung des Soldatentums und die Verherrlichung von Militär und Krieg entschieden ab.
Das öffentliche Militärspektakel im Hofgarten verdient weder Beifall noch schweigende Zustimmung, sondern den lautstarken Protest der Münchner Bevölkerung.
Es rufen auf: Nicole Gohlke (MdB, Die Linke), Ernst Grube, Günther Gerstenberg (Maler und Autor), Ates Gürpinar (Landessprecher, Die Linke.Bayern), Franz Haslbeck (AKL Antikapitalistische Linke Bayern), Stefan Jagel (Krankenpfleger und Gewerkschaftssekretär bei ver.di), Wolfram Kastner (Aktionskünstler), Thomas Lechner (OB-Kandidat, parteilos), Walter Listl (Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus), Ecco Meineke (Musiker & Kabarettist), Friedbert Mühldorfer, Brigitte Obermayer (Internationale Frauenliga für Fireden und Freiheit), Clemens Ronnefeldt (Friedensreferent des Internationalen Versöhnungsbundes), Jürgen Rose (Oberstleutnant a.D.,Publizist, Arbeitskreis Darmstädter Signal), Kerem Schamberger (Kommunikationswissenschaftler und Kurdistan-Blogger), Claus Schreer (Münchner Bündnis gegen Kriegund Rassismus), Ludo Vici (Filmemacher), Konstantin Wecker (Musiker), BrigitteWolf (Stadträtin München, Die Linke)
Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München • Das andere Bayern e.V. • DFG-VK Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen München • DKP München (Deutsche Kommunistische Partei) • Die Linke.München • Initiative für Jemen • Marxistische Linke München • Motorradclub Kuhle Wampe Geyers Schwarzer Haufen • Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus • Münchner Friedensbündnis • Münchner Solidaritätsbündnis für Kurdistan • SDAJ München (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend) • Linksjugend SOLID München
Der Jemen ist seit langer Zeit Opfer des Drohnenkriegs, seit 2015 Zielscheibe nationaler wie auch internationaler Machtkämpfe und seit Jahrhunderten von geostrategischem Interesse. Dem jemenitischen Volk fehlt jegliche Aussicht auf Selbstbestimmung, Freiheit und Frieden. Derzeit wird das Land von beispiellosem Hunger, Rekord-Epidemien, rücksichtslosen Bombardements und einer alles verschlimmernden See- und Luftblockade geplagt.
Auch Deutschland setzt in dieser Region seine Interessen durch, nicht nur aufgrund des Waffenhandels, sondern auch aus geostrategischem Interesse. Daher sollte es auch unsere Aufgabe sein, durch sachliche und zielgerichtete Kritik den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, nicht nach den Interessen der Rüstungsindustrie zu handeln, sondern nach humanitären Grundsätzen.
Donnerstag, 7. November 2019
19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
EineWeltHaus, Großer Saal
Schwanthalerstr. 80 in München
Referent: Matthias Gast (Initiative für Jemen)
1. Wissenswertes zum Jemen
2. Einführung in den Konflikt
3. Hintergründe des Konflikts
4. Folgen für die Menschen
5. Deutschlands Beitrag
Es folgt ein Appell der früheren CDU-MdBs Jürgen Todenhöfer und Willy Wimmer zur heutigen Bundestagsdebatte über den Einsatz der Bundeswehr in Syrien und im Irak. Bitte verbreiten Sie diesen Appell in Ihrem Umkreis und insbesondere bei Politikern und Soldaten der Bundeswehr. Beide Gruppen werden von den beiden verfassungstreuen ehemaligen Politikern direkt angesprochen. Albrecht Müller.
APPELL
des früheren verteidigungspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Willy Wimmer[*] und des früheren rüstungskontrollpolitischen Sprechers der CDU/ CSU Jürgen Todenhöfer:
SEHR GEEHRTE FRAU BUNDESKANZLERIN, sehr geehrte Bundestagskollegen, liebe Soldatinnen und Soldaten des betreffenden Aufklärungsgeschwaders, des Lufttransport-Kommandos und der betroffenen AWACS-Einsatzflugzeuge!
Bitte wehren Sie sich bei der Bundestagsdebatte am heutigen Donnerstag und erforderlichenfalls auch danach gegen den weiteren Einsatz der deutschen Bundeswehr in Syrien und im Irak!
DER BUNDESWEHREINSATZ IN SYRIEN UND IM IRAK IST VERFASSUNGSWIDRIG, UNSINNIG UND KONTRAPRODUKTIV.
VERFASSUNGSWIDRIG, weil es für diesen Einsatz kein Mandat des UN-Sicherheitsrats gibt. Das bestätigen nicht nur namhafte Völkerrechtler, sondern auch der Ex-Chef der Rechtsabteilung des BMVg Dieter Weingärtner (FAZ vom 22.11.2018, siehe Anlage unten[**]. Weingärtner leitete 16 Jahre lang, bis 2018, die Rechtsabteilung des BMVg.)
UNSINNIG UND KONTRAPRODUKTIV.
Die Behauptung, man könne untergetauchte IS-Terroristen im Irak oder Syrien mit Flugzeugen finden, ist eine intellektuelle Beleidigung der deutschen Bevölkerung einschließlich unserer Soldaten. Viel wahrscheinlicher ist, dass es dem Westen – auch im Blick auf den Irankonflikt – darum geht, seine militärische Präsenz in Syrien und im Irak aufrecht zu erhalten.
Die Städte-Bombardements der Anti-IS-Koalition, für die die Bundeswehr die Aufklärung liefert, haben in der Vergangenheit bereits zigtausenden unschuldigen irakischen und syrischen Zivilisten das Leben gekostet. Etwa im irakischen Mossul, wo 20.000 Zivilisten getötet wurden, oder im syrischen Raqqa.
Noch Ende August 2019 wurden in der Provinz Idlib (!) bei einem US- Raketenangriff auf „Terroristen“ Zivilisten getötet. Deutschland trägt durch sein Mandat Mitverantwortung für jede dieser menschlichen Katastrophen.
KONTRAPRODUKTIV: DER EINSATZ IST EIN TERROR-ZUCHTPROGRAMM.
Bomben auf Städte sind keine sinnvolle Terror-Bekämpfung. Viel wirkungsvoller wären die klassischen Strategien zur Terrorbekämpfung wie Unterwanderung, Geld oder Unterbindung der Waffenströme in Zusammenarbeit mit lokalen Antiterror-Einheiten.
UNSER APPELL AN DIE KANZLERIN UND AN DEN DEUTSCHEN BUNDESTAG:
Wir fordern die deutsche Bundeskanzlerin und die deutschen Abgeordneten auf, das verfassungswidrige Mandat nicht zu verlängern. Der Bundestag muss aufhören, sich bei Auslandseinsätzen das Grundgesetz „ZURECHT ZU BIEGEN“, wie der langjährige Leiter der Rechtsabteilung des BMVg, Dieter Weingärtner, das bitter genannt hat.
APPELL AN UNSERE SOLDATINNEN UND SOLDATEN:
Für den Fall, dass der Bundestag das verfassungswidrige Mandat dennoch verlängert, bitten wir alle betroffenen Soldaten, ihr Gewissen sorgfältig zu überprüfen. Es kann nicht Aufgabe unserer Soldaten sein, das Grundgesetz zu brechen.
Sie würden dadurch gegen ihren Soldaten-Eid verstoßen. Er lautet: “Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das RECHT und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.”
Die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten wissen, dass das Mandat der Bundeswehr für Syrien und den Irak verfassungswidrig ist. Unter früheren Bundesregierungen wäre es undenkbar gewesen, einen derart offenkundig verfassungswidrigen Krieg zu führen und dafür auch noch die Zustimmung des Bundestags zu erhalten.
Das Mandat widerspricht dem klaren Friedensgebot unseres Grundgesetzes. Wir sind ein Rechtsstaat. Ein Rechtsstaat darf keine verfassungswidrigen Kriege führen. Beenden Sie bitte unverzüglich diesen verfassungswidrigen Zustand!
Willy Wimmer
Jürgen Todenhöfer
ANHANG:
[«*]Wimmer war außerdem von 1988 bis 1992 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung.
[«**] FAZ vom 22.11.2018
Wehrverfassung in Not:
WIE SICH DIE BUNDESREGIERUNG BEI AUSLANDSEINSÄTZEN DER BUNDESWEHR DAS GRUNDGESETZ ZURECHTBIEGT
Von Dieter Weingärtner
Am 14. April 2018 bombardieren amerikanische, britische und französische Luftverbände militärische Infrastruktur in Syrien als Reaktion auf einen mutmaßlichen Einsatz von Chemiewaffen durch die syrische Armee. Die Bundesverteidigungsministerin erklärt dazu, Deutschland sei nicht um ein Mitwirken gebeten worden, selbstverständlich hätte sich die Bundeswehr aber an diesem Luftschlag beteiligen können. Dies mag im Hinblick auf die militärischen Fähigkeiten trotz aller Ausrüstungsprobleme zutreffen, es gilt aber nicht in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen.
Die deutschen Streitkräfte sind nach Artikel 87a des Grundgesetzes „zur Verteidigung“ aufgestellt. Außer zur Verteidigung darf die Bundeswehr nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Das Bundesverfassungsgericht hat indes aus Artikel 24 Absatz 2 GG eine Befugnis der Bundeswehr zu Einsätzen im Ausland abgeleitet: Die Beteiligung an einem internationalen System gegenseitiger kollektiver Sicherheit ermächtige – so das Gericht in seiner Leitentscheidung aus dem Jahr 1994 – auch zur Teilnahme an militärischen Unternehmungen, die im Rahmen und nach den Regeln dieses Systems stattfänden. Als solche Systeme anerkannt sind die Vereinten Nationen, die Nato und die Europäische Union. Der Luftangriff vom 14. April 2018 beruhte aber nicht auf einem Beschluss einer dieser Organisationen, sondern auf nationalen Entscheidungen der beteiligten Staaten. Eine Mitwirkung Deutschlands wäre vom Grundgesetz nicht abgedeckt gewesen.
Die deutsche Sicherheitspolitik tendiert allerdings dazu, die Verfassungslage zu ignorieren. Allenthalben wird die Ansicht vertreten, Deutschland müsse – entsprechend seiner wirtschaftlichen Stärke – mehr Verantwortung in der Welt übernehmen. Das Weißbuch 2016 der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr spricht von zunehmender Bedeutung von Ad-hoc-Kooperationen zur internationalen Krisen- und Konfliktbewältigung. Dass das Grundgesetz nach seinem Wortlaut und nach seiner Auslegung durch Bundesregierung und Bundestag keine Basis für bilaterale bewaffnete Einsätze der Bundeswehr oder für eine Beteiligung an einer „Koalition der Willigen“ bietet, wird dabei ausgeblendet.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat nicht weiter zur Klärung der Rechtsgrundlagen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr beigetragen. In seiner Entscheidung zu der Evakuierung deutscher Staatsbürger aus dem libyschen Bürgerkrieg beschränkt es sich auf die Prüfung, ob der Streitkräfteeinsatz einer parlamentarischen Zustimmung bedurfte, und lässt die verfassungsrechtliche Grundlage offen. Ob die Ermächtigung des Artikels 87a GG auch die „Verteidigung“ deutscher Bürgerinnen und Bürger umfasst, die sich im Ausland in Gefahr befinden, bleibt damit offen. Zur Rechtssicherheit der an solchen Einsätzen beteiligten deutschen Soldatinnen und Soldaten trägt das sicher nicht bei.
Die Liste offener Fragen der Wehrverfassung ließe sich fortsetzen: In mehreren Entscheidungen zum Luftsicherheitsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht herausgearbeitet, dass es in dem Fall eines terroristischen Angriffs mittels eines Flugzeuges – der 9/11-Situation 2001 in den Vereinigten Staaten – keine Abschussermächtigung für die Bundeswehr geben darf, wenn sich in dem Luftfahrzeug unbeteiligte Personen befinden. Einer zahlenmäßigen Abwägung betroffener Menschenleben stehe die Menschenwürde der Beteiligten entgegen. Anders ist die Rechtslage indes, wenn sich in dem Flugzeug ausschließlich Terroristen befinden. Dann darf die Luftwaffe mit militärischer Gewalt vorgehen. Voraussetzung ist aber nach Artikel 35 Absatz 3 GG ein Beschluss des Bundeskabinetts. Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Beschluss im Fall eines anfliegenden Terrorflugzeugs nicht zeitgerecht gefasst werden kann. Das Bundesverfassungsgericht legte dem Verfassungsgeber daher eine Ergänzung um eine Eilentscheidungskompetenz des Verteidigungsministers bei Gefahr im Verzug nahe. Auch die Diskussion hierüber ist schnell eingeschlafen.
Die Verfassung ist die rechtliche Grundordnung eines Gemeinwesens. Sie trifft die grundlegenden Entscheidungen der Staatsordnung. Dazu gehört die Ausübung staatlicher Hoheit insbesondere in ihrer stärksten Form, der militärischen Gewalt. Die Wehrverfassung des Grundgesetzes stammt aus dem Jahr 1956, die Ergänzung durch die „Notstandsnovelle“ aus dem Jahr 1968. Seither erfolgten keine substantiellen Änderungen. Und trotz der neuen internationalen Rolle Deutschlands nach der Wiedervereinigung und der veränderten Aufgabe der Bundeswehr nach 1990 blieb nicht nur der Text der Verfassung unverändert, auch eine politische Debatte über notwendige Anpassungen blieb bis heute aus.
Notfalls biegt die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Grundlagen eines Einsatzes zurecht – und erhält dazu auch noch die Zustimmung des Bundestages.
Ein Beispiel hierfür bietet die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission gegen den IS in Syrien und im Irak. Eine zur Anwendung von Gewalt ermächtigende Resolution hatte der VN-Sicherheitsrat nicht gefasst. Um gleichwohl den „Rahmen“ eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit, wie von Artikel 24 Absatz 2 GG gefordert, zu konstruieren, berief sich die Bundesregierung auf andere, nicht autorisierende Beschlüsse des Sicherheitsrates und auf unverbindliche Erklärungen seines Vorsitzenden. Ziel war es offenbar, einer Verfassungsdiskussion aus dem Weg zu gehen.
Der Grund für die Zurückhaltung liegt auf der Hand: Bezeichnenderweise wurde die Notstandsnovelle des Jahres 1968 zu einem Zeit- punkt verabschiedet, als die Regierungskoalition im Bundestag über die für eine Grundgesetzänderung nötige Zweidrittelmehrheit verfügte. Heute hält bereits die Unsicherheit, ob eine solche Mehrheit erreicht werden kann, davon ab, die anstehenden Rechtsfragen überhaupt aufzuwerfen. Zudem würde jedem Versuch, die Wehrverfassung zu ändern oder auch nur Klarstellungen vorzunehmen, der Vorwurf der Militarisierung der Gesellschaft und der Beschneidung rechtsstaatlicher Errungenschaften entgegengehalten, so unlauter dieser Vorwurf angesichts der geänderten Rahmenbedingungen auch wäre.
Dabei könnte der Spielraum für Auslandseinsätze der Bundeswehr möglicherweise bereits durch eine neue Auslegung des Grundgesetzes erweitert werden. Die Fachliteratur vertritt überwiegend die Auffassung, der Begriff der Verteidigung umfasse nicht nur die Landesverteidigung Deutschlands und die Verteidigung im Bündnis. Er sei vielmehr völkerrechtlich zu verstehen, in dem Sinne, dass die Unterstützung eines jeden angegriffenen Staates zulässig sei. Demzufolge könne die Bundeswehr beispielsweise den Irak gegen den IS „verteidigen“. Zudem hat es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1994 offengelassen, ob der Verfassungsvorbehalt des Artikels 87a Absatz 2 GG nicht nur für Einsätze im Inland gilt. Wäre dies so, wäre eine ausdrückliche Ermächtigung für Auslandseinsätze der Bundeswehr gar nicht erforderlich.
Doch auch eine Neuinterpretation der Verfassung und eine damit verbundene Abkehr von der bisherigen Staatspraxis dürfte nicht klammheimlich erfolgen. Wer für eine stärkere Rolle Deutschlands in der internationalen Sicherheitspolitik eintritt, der darf die bestehenden verfassungsrechtlichen Beschränkungen nicht ausblenden. Wir brauchen eine ehrliche, transparente politische Debatte über die Weiterentwicklung der Wehrverfassung.